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   LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B   

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https://dejure.org/2005,9134
LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B (https://dejure.org/2005,9134)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B (https://dejure.org/2005,9134)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B (https://dejure.org/2005,9134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme einer höheren Vergütung im Rahmen der Eingliederungshilfe für die stationäre Unterbringung eines Behinderten in einer Behinderteneinrichtung; Anforderungen an eine Vergütungspflicht im Sinne des § 75 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII); Bestehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung für einen Vergütungsübernahmeanspruch eines Behinderten aus § 75 Abs. 3 SGB XII

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
    Dieser jetzt in § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geregelte Sozialhilfeanspruch auf Übernahme der Kosten (vgl. BVerwGE 97, 53, 56), der - im Gegensatz zu dem im Sozialversicherungsrecht vorherrschenden Sachleistungsprinzip - als Geldleistungsanspruch zu qualifizieren ist, setzt jedoch in einem ersten Schritt einen, freilich durch die Regelungen des Heimgesetzes (HeimG) in seiner Gestaltungsfreiheit beschränkten, privatrechtlichen Vertrag voraus (vgl. hierzu Münder in LPK-SGB XII, a.a.O. vor § 75 Rdnr. 6) und erfordert des Weiteren regelmäßig den Abschluss von - die Kostenpflicht des Sozialhilfeträgers bei Hilfebedarf in Einrichtungen konkretisierenden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 24 A 3212/92 (JURIS)), den Anforderungen des § 75 Abs. 3 SGB XII entsprechenden - Vereinbarungen.

    Damit ist aber auch sein sozialhilferechtlicher Bedarf gedeckt (vgl. zu einem vergleichbaren Fall BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 C 28/91 - (insoweit in BVerwGE 97, 53 ff. nicht abgedruckt)).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
    Wegen der Vorläufigkeit des Verfahrens hat das SG vorliegend von dem ihn in § 86b Abs. 2 SGG eingeräumten Ermessen insofern Gebrauch gemacht, als es die Regelung auf drei Monate - beginnend mit dem Antrag bei Gericht - begrenzt hat (vgl. zu diesem Anfangszeitpunkt Beschluss des Senats vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - L 7 SO 1594/05 ER-B -, 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B (jeweils m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung); Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rdnrn. 165 ff.; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O., Rdnr. 79; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O., Rdnr. 62).

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
    Der Hilfeempfänger hat vielmehr grundsätzlich Anspruch auf die tatsächliche Leistung des Einrichtungsträgers; es ist Sache dieses Trägers sowie seiner Verbände, hierfür die erforderlichen allgemeinen Vereinbarungen zu schließen oder notfalls gerichtlich zu erzwingen (vgl. hierzu nur BVerwGE 94, 202 ff.; 108, 56 ff; OVG Lüneburg FEVS 51, 312 ff; Verwaltungsgericht (VG) Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04 - (unveröffentlicht)).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 205/03

    Kündigung eines Heimvertrages

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
    Andererseits ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 HeimG, dass der Heimträger im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet ist, seine Leistungen einem erhöhten oder verringertem Betreuungsbedarf der Bewohner anzupassen; der Rahmen des dem Heimträger hiernach Möglichen wird dabei maßgeblich von der jeweiligen Ausstattung des Heims bestimmt, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, ob die zur veränderten Betreuung erforderlichen Leistungen bereits vorgehalten werden (vgl. BGH, NJW 2005, 147, 148).
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97

    E/ Einrichtungsträger, Pflegesätze für gewerbliche - in der Sozialhilfe;;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
    Der Hilfeempfänger hat vielmehr grundsätzlich Anspruch auf die tatsächliche Leistung des Einrichtungsträgers; es ist Sache dieses Trägers sowie seiner Verbände, hierfür die erforderlichen allgemeinen Vereinbarungen zu schließen oder notfalls gerichtlich zu erzwingen (vgl. hierzu nur BVerwGE 94, 202 ff.; 108, 56 ff; OVG Lüneburg FEVS 51, 312 ff; Verwaltungsgericht (VG) Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04 - (unveröffentlicht)).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Einrichtung Dritter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
    Auch die Öffnungsklausel des § 75 Abs. 4 SGB XII greift jedenfalls nicht, wenn - wie hier - Verhandlungen zwischen den Partnern des Rahmenvertrages noch schweben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B u.a. - Neumann in Hauck/Noftz, a.a.O., § 75 Rdnr. 41).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.1999 - 12 M 2996/99

    Entgeltvereinbarung; Leistungs-, Prüfungs- u. Vergütungsvereinbarung; Angebote

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
    Der Hilfeempfänger hat vielmehr grundsätzlich Anspruch auf die tatsächliche Leistung des Einrichtungsträgers; es ist Sache dieses Trägers sowie seiner Verbände, hierfür die erforderlichen allgemeinen Vereinbarungen zu schließen oder notfalls gerichtlich zu erzwingen (vgl. hierzu nur BVerwGE 94, 202 ff.; 108, 56 ff; OVG Lüneburg FEVS 51, 312 ff; Verwaltungsgericht (VG) Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04 - (unveröffentlicht)).
  • VG Hannover, 29.12.2004 - 7 B 4953/04

    Betreuungsbedarf; Einrichtungsträger; einstweilige Anordnung; Ermessen;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
    Der Hilfeempfänger hat vielmehr grundsätzlich Anspruch auf die tatsächliche Leistung des Einrichtungsträgers; es ist Sache dieses Trägers sowie seiner Verbände, hierfür die erforderlichen allgemeinen Vereinbarungen zu schließen oder notfalls gerichtlich zu erzwingen (vgl. hierzu nur BVerwGE 94, 202 ff.; 108, 56 ff; OVG Lüneburg FEVS 51, 312 ff; Verwaltungsgericht (VG) Hannover, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 7 B 4953/04 - (unveröffentlicht)).
  • VG Hannover, 17.02.1995 - 3 B 504/95
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
    Weiter ergibt sich aus diesem System, dass der Einrichtungsträger auch dem Träger der Sozialhilfe gegenüber verpflichtet ist, sich an die dortigen Regeln - zu denken ist insbesondere auch an § 77 Abs. 3 SGB XII - zu halten und nicht parallel zu dort laufenden Verhandlungen Einzelfallregelungen erzwingen darf, die letztlich die Vertragsverhandlungen beeinflussen (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 17. Februar 1995 - 3 B 504/95 - RsDE Nr. 32, 97, 1996 (Orientierungssatz in JURIS)).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NJW 1997, 479, 480 f.; NJW 2003, 1236 f.; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.; Funke-Kaiser in Bader u.a., a.a.O., § 123 Rdnr. 58; Puttler in Sodan/Ziekow, a.a.O., Rdnrn. 95, 99 ff.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

  • VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916

    Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende)

  • BGH, 26.03.1992 - IX ZR 108/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs aus ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung

  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 282/95

    "WINCAD"; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Aufhebung der

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2005 - L 7 SO 1594/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Glaubhaftmachung des

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - NC 9 S 2/01

    Rechtsschutzinteresse für Feststellung der Hauptsacheerledigung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 24 A 3212/92

    Kostenübernahmeerklärung; Sozialhilfeträger; Anspruchsgrundlage für

  • VGH Bayern, 24.11.2004 - 12 CE 04.2057

    Rechtmäßigkeit einer gekürzten Zahlung der vereinbarten Pflegevergütung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 24 A 2781/91

    Sozialhilfegewährung an Ausländer; Durchsetzung der Rückzahlung erbrachter

  • VGH Bayern, 13.12.1993 - 12 CE 93.3179
  • OVG Saarland, 27.06.2002 - 2 W 3/02

    Erledigung vor Beschwerdeerhebung - fehlendes Rechtsschutzinteresse - kein

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2685/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Grundlegende Voraussetzung für die Übernahme einer Vergütung durch den Sozialhilfeträger ist, dass der Sozialhilfeempfänger dem Leistungserbringer vertraglich überhaupt ein Entgelt schuldet (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BSGE 102, 1 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 ; BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R - ; BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8 ; BSG SozR 4-3500 § 53 Nr. 4 ; BSG SozR 4-3500 § 53 Nr. 5 Rdnr. 31>; Senatsurteil vom 4. Dezember 2014 - L 7 SO 135/11 - ; Senatsurteil vom 25. Juni 2015 - L 7 SO 1447/11 - ; ferner schon Senatsbeschlüsse vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B - und vom 9. Dezember 2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B - ; Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 5 B 50/04 - ).

    Vielmehr hat er die Pflicht, auf den Abschluss einer Vereinbarung oder die Ergänzung einer bestehenden Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger hinzuwirken, sofern die bisherige Höhe der Vergütung in Anbetracht des hohen Betreuungsaufwands für einen Teil des betreuten Personenkreises trotz der bei Berechnung der Maßnahmepauschale gebotenen Mischkalkulation nicht ausreichen sollte (Senatsurteil vom 25. Juni 2015 a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2011 a.a.O. , vom 28. Dezember 2011 a.a.O. und vom 28. August 2014 a.a.O. ; ferner schon Senatsbeschlüsse vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B - und vom 9. Dezember 2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B - ).

    Damit hat sie sich auch an die durch das Leistungserbringungsrecht in den §§ 75 ff. SGB XII vorgegebenen Regeln zu halten und kann diese nicht durch Versuche zur Erzwingung von sog. "Einzelvereinbarungen" unterlaufen (vgl. nochmals Senatsbeschlüsse vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B - und vom 9. Dezember 2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2011 - L 7 SO 797/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Rahmenvertrag nach § 79 SGB 12 -

    Darauf hinzuweisen ist, dass der Hilfeempfänger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für seine Betreuung in einer Einrichtung nur hat, wenn und soweit er solche dem Einrichtungsträger selbst schuldet (vgl. BSGE 102, 1 ff. = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 ; BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 a.a.O ; ferner schon die ständige Senatsrechtsprechung; z.B. Beschlüsse vom 22. September 2005 - L 7 SO 3421/05 ER-B - FEVS 57, 322 ff. und 9. Dezember 2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B - ).

    Da hier auf zivilrechtlicher Ebene eine Vertragsanpassung schon mit Blick auf den - nicht im Sinne einer Erhöhung des Aufwands geänderten - Betreuungsbedarf des Antragstellers zu verneinen ist, dürfte der Beigeladene, der mit der FuB in der Werksiedlung St. Ch. in N. vereinbarungsgebunden ist, gehalten sein, auf eine neue Vergütungsvereinbarung hinzuwirken (vgl. Jaritz/Eicher, a.a.O. Rdnrn. 62, 65), sofern er die durch den Schiedsstellenspruch vom 26. April 2010 festgelegten Vergütungssätze nicht mehr für auskömmlich halten sollte; keinesfalls darf der Leistungserbringer durch zivilrechtliche Regelungen im Erfüllungsverhältnis den Verlauf von Verhandlungen präjudizieren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 2005 - L 7 SO 4187/05 ER-B - und 9. Dezember 2005 - L 7 SO 4890/05 ER-B - ; Jaritz/Eicher, a.a.O. Rdnrn. 61, 65; zur sog. Sperrwirkung während der Verhandlungen vgl. ferner BSGE 102, 1 ff. = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9 ; Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 126, 295 ff.; BVerwG, Beschluss vom 25. September 2007 - 5 B 17/07 - ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 15 AS 327/09

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i.H.d.

    Nach alledem lässt sich ein Rechtsschutzinteresse des Leistungsträgers an einer Beschwerdeentscheidung nicht verneinen (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2005, Az. L 7 SO 4890/05 ER-B).
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